Bei Eintritt eines Sterbefalls an die ersten organisatorischen Schritte zu denken, fällt vielen nicht leicht. Im Bundesland Hamburg muss der Verstorbene spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden. Das bedeutet: Sie müssen keine vorschnellen Entscheidungen treffen - oft braucht es erst einmal einige Momente des Innehaltens.
Zunächst sind folgende Maßnahmen wichtig:
1.
Bei Eintritt eines Todesfalls im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim ruft das Personal einen Arzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, sollten Sie den Arzt anrufen. An Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung.
2.
Nehmen Sie dann mit uns Kontakt auf:
Bestattungen Lauwigi ist im Trauerfall Tag und Nacht telefonisch erreichbar, auch am Feiertag und am Wochenende. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und die weiteren Schritte.
Personalausweis des Verstorbenen
bei Ledigen:
Geburtsurkunde
bei Verheirateten:
Ehe-Urkunde oder Familienbuchauszug
bei eingetragenen Lebenspartnerschaften:
Geburtsurkunde und Lebenspartnerschaftsurkunde
bei Verwitweten:
Eheurkunde oder Familienbuchauszug sowie Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
bei Geschiedenen:
Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuchauszug mit Scheidungseintrag
Weitere Unterlagen
Rentenunterlagen
(Deutsche Rentenversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgungskassen etc.)
Policen von Sterbegeld- oder Lebensversicherungen
Chipkarte der gesetzlichen Krankenkasse
falls vorhanden
Bestattungsvorsorge-Verfügung
Grabbrief
Generalvollmacht
falls Sie es wünschen
… können Sie uns außerdem ein Foto und die Kleidung des Verstorbenen übergeben.
Wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Maßnahmen, Möglichkeiten und Ihre Wünsche. Die Beratung kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in unserem Bestattungshaus.