Die traditionelle Erdbestattung ist die Bestattung eines Verstorbenen in einem Sarg. Auf Friedhöfen unterscheidet man Reihen-, Wahl- und auf vereinzelten Friedhöfen auch anonymen Gräbern. Die Ruhefrist beträgt in Hamburg und Umgebung in der Regel 20-25 Jahre.
Im Reihengrab ist nur eine einzige Beisetzung möglich und es wird nach der Reihe beigesetzt. Der Ehepartner kann beispielsweise später nicht in derselben Grabstätte beigesetzt werden. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass sich der nachgegangene Verstorbene zwei oder mehrere Reihengräber voneinander entfernt befinden kann.
Die Wahlgrabstätte oder auch Familiengrabstätte genannt ist für zwei oder mehr Personen. Im Todesfall werden dann die weiteren Familienangehörigen in unmittelbarer Nähe oder nach Ablauf der festgesetzten Ruhezeit (20-25 Jahren) auf dem gleichen Grab beigesetzt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Särge und Urnen gemeinsam beizusetzen.
Friedhofsabhängig gibt es auch anonyme Erdbestattungsstellen, wie z.B. auf dem Hauptfriedhof Altona. Diese Art von Erdbestattung findet im Stillen und ohne Angehörige statt. Die Angehörigen haben hier kein Anrecht, die Grabstelle von der Friedhofsverwaltung benannt oder gezeigt zu bekommen. Es kann lediglich bekannt gegeben werden, auf welchem Quartier der Verstorbene zur letzten Ruhe gebettet wurde. Auf den Grabfeldern sind Blumen oder Kerzen nicht erlaubt. Sie werden sofort von der Friedhofsverwaltung entfernt.
Die Friedhöfe gehen heute mit der Zeit und bieten Grabpflege oder sogar Pflegefreie Erdgrabstätten an.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Sowohl für die Beisetzung eines Sarges sowie einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang.